Taxen im Hardoskop

Ab 1. Januar 2011 gelten folgende Taxen:
•  für IV-berechtigte Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Zürich: Fr. 145.- / Tag
•  für nicht IV-berechtigte Personen: Fr. 245.- / Tag
•  für nicht im Kanton Zürich wohnhafte IV-berechtigte Personen werden die Tarife gemäss der IVSE und den Vorgaben des jeweiligen Wohnkantons verrechnet.

Hilflosenentschädigung:
Verrechnung gemäss IV-Verfügung und den aktuell gültigen Tarifen gemäss dem Merkblatt «Invalidenrenten und Hilflosenentschädigungen der IV» pro Anwesenheitstag.

Folgende Kosten werden zusätzlich verrechnet:
•  somatische und psychiatrische Behandlungen
•  therapeutische Leistungen
•  Diäten
•  Privattransporte (ausgenommen Notfälle)
•  Taschen- und Aktivitätengelder und Ferienpauschalen
•  Artikel des persönlichen Bedarfs wie Hygieneartikel etc., gemäss separat vorliegender Kostengutsprache