Taxen im Hardoskop
Ab 1. Januar 2011 gelten folgende Taxen:
für IV-berechtigte Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Zürich: Fr. 145.- / Tag
für nicht IV-berechtigte Personen: Fr. 245.- / Tag
für nicht im Kanton Zürich wohnhafte IV-berechtigte Personen werden die Tarife gemäss der IVSE und den Vorgaben des jeweiligen Wohnkantons verrechnet.
Hilflosenentschädigung:
Verrechnung gemäss IV-Verfügung und den aktuell gültigen Tarifen gemäss dem Merkblatt «Invalidenrenten und Hilflosenentschädigungen der IV» pro Anwesenheitstag.
Folgende Kosten werden zusätzlich verrechnet:
somatische und psychiatrische Behandlungen
therapeutische Leistungen
Diäten
Privattransporte (ausgenommen Notfälle)
Taschen- und Aktivitätengelder und Ferienpauschalen
Artikel des persönlichen Bedarfs wie Hygieneartikel etc., gemäss separat vorliegender Kostengutsprache
